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Abnahme von Rauchfängen und Feuerstätten - Ein Leitfaden (OÖ)

Wer eine Feuerstätte oder einen Rauchfang neu errichtet oder umbaut, muss eine Abnahme durchführen lassen. Diese Abnahme stellt sicher, dass alle gesetzlichen Vorschriften eingehalten werden. In diesem Beitrag erklären wir, wann eine Abnahme vorgeschrieben ist, wer sie durchführen darf und welche Punkte bei der Überprüfung genau kontrolliert werden. Damit können Sie schon im Vorfeld Fehler vermeiden und Ihre Anlage gesetzeskonform errichten.

Was ist eine Abnahme?

Eine Abnahme ist eine gesetzlich vorgeschriebene Überprüfung, bei der festgestellt wird, ob ein Rauchfang oder eine Feuerstätte sicher und gesetzeskonform errichtet wurde. Die Abnahme wird nach dem Stand der Technik durchgeführt und bezieht sich auf aktuelle Normen und technische Richtlinien. Ziel ist es, Brand- und Gesundheitsgefahren zu vermeiden.

Die Abnahme sorgt dafür, dass technische Anlagen wie Rauchfänge und Feuerstätten keine Gefahr für Mensch und Umwelt darstellen.

In Oberösterreich ist die Abnahme im Luftreinhalte- und Energietechnikgesetz (LuftREnTG) geregelt, besonders in den §§ 22 und 32. Dort ist festgelegt, wann eine Abnahme notwendig ist und wie sie durchgeführt werden muss.


Wann ist eine Abnahme notwendig?

Eine Abnahme ist immer dann notwendig, wenn eine neue Feuerstätte oder ein Rauchfang errichtet wird oder eine bestehende Anlage wesentlich verändert wurde. Auch bei Umbauten, die die Sicherheit oder Funktion beeinflussen, ist eine Neuabnahme erforderlich.

Typische Beispiele:

  • Neubau eines Gebäudes mit Heizungsanlage

  • Austausch eines Heizkessels oder Kaminofens

  • Sanierung eines bestehenden Rauchfangs

  • Umstellung auf einen anderen Brennstoff (z. B. von Öl auf Pellets)

  • Einbau eines neuen Ofens in ein bestehendes System

Auch bei scheinbar kleinen Änderungen, wie dem Wechsel eines Kaminofens, kann eine Abnahme nötig sein. Sprechen Sie rechtzeitig mit Ihrem Rauchfangkehrer.


Wer darf die Abnahme durchführen?

Die Durchführung einer Abnahme ist nur bestimmten Fachleuten erlaubt:

  • Rauchfänge dürfen ausschließlich von öffentlich zugelassenen Rauchfangkehrer*innen abgenommen werden.
  • Feuerstätten dürfen von jeder Person mit einer Prüfernummer des Landes Oberösterreich abgenommen werden. Dazu gehören neben Rauchfangkehrer*innen beispielsweise befugte Installateure oder Servicetechniker von Heizungsbauern.

Wichtig ist, dass

Prüfer*innen die nötige Ausbildung, Zulassung und auch die notwendigen Geräte haben. Ohne diese ist die Abnahme nicht gültig.


Wofür wird der Abnahmebefund benötigt?

Nach der Abnahme wird ein schriftlicher Befund erstellt. Dieser dient als Nachweis, dass die Anlage ordnungsgemäß errichtet wurde und sicher betrieben werden kann.

Der Befund ist wichtig für:

  • Die Vorlage bei der Gemeinde oder dem Magistrat
  • Die Dokumentation im Bauakt oder bei der Feuerungsanlage
  • Die Versicherung im Schadensfall
  • Den Nachweis bei späteren Eigentümerwechseln oder Umbauten

Ohne gültigen Befund kann die Nutzung untersagt werden. Im Schadensfall kann es zu Problemen mit der Versicherung kommen.


Was wird bei der Abnahme eines Rauchfangs überprüft?

Der Rauchfang ist ein zentrales Bauteil für die sichere Ableitung von Abgasen. Bei der Abnahme werden folgende technische und sicherheitsrelevante Punkte kontrolliert.

Brandsicherheit

Dabei wird geprüft, ob vom Rauchfang eine Brandgefahr ausgeht. Das beinhaltet Überprüfungen wie:

  • Abstände zu brennbaren Bauteilen: Dies gilt besonders bei Holzdecken oder Holzwänden. Dabei müssen die Abstände lt. Typenschild des Rauchfanges eingehalten werden. Achtung: Die Angaben am Typenschild beziehen sich auf den hinterlüfteten Zustand.

  • Brandschutzvorkehrungen: In manchen Fällen, wie z.B. in Holzbauten oder bei Durchführungen von Rauchfängen durch Holzwände, müssen Brandschotts oder Rohrdurchführungen lt. Ö-Norm 8311 verbaut werden.

  • Temperaturklasse & Brennstoffe: Der Rauchfang muss die Abgastemperatur der angeschlossenen Feuerstätte konstant über einen langen Zeitraum aushalten. Die zulässige Temperatur und die zugelassenen Brennstoffe werden dabei vom Hersteller auf dem Typenschild vermerkt

  • Rußbrandbeständigkeit: Bei festen Brennstoffen kann Glanzruß entstehen, der bei einem Rußbrand extreme Hitze entwickelt, die der Fang aushalten muss. Vor allem bei älteren Holzheizungen oder offenen Kaminen ist der Schutz vor Rußbrand besonders wichtig. Die Eignung des Fanges wird dabei ebenfalls am Typenschild vermerkt

Betriebssicherheit

Hier wird geprüft, ob der Rauchfang richtig funktioniert und den Ansprüchen verschiedener Normen und technischer Richtlinien entspricht, wie z.B.:

  • Mündungshöhe über Dach: Die Höhe der Mündung über Dach ist abhängig von der Dachneigung. Dabei gilt generell, dass die Mündung 1m Abstand im rechten Winkel zur Dachfläche haben muss. Bei Flachdächern oder am First muss die Mündung mindestens 40 cm über den First oder die Attika ragen.

  • Strömungsberechnung (EN 13384-1 oder -2): Die Strömungsberechnung gibt Auskunft darüber, ob der Rauchfang genügend Zug für die Anforderungen der Feuerstätte bereitstellt. Dies wird durch Parameter wie dem Zugbedarf der Feuerstätte lt. Hersteller, der Fanghöhe, dem Fangdurchmesser, der Länge des Verbindungsstückes und einiger weiterer Parameter beeinflusst.

  • Standsicherheit: Vor allem freistehende Edelstahlfänge und Rauchfänge mit großen Höhen über Dach müssen gegen Wind- und Schneedruck vor dem Umfallen gesichert werden. Dies kann entweder durch Armierungen im Formstein (Eisen und Beton) oder durch Abspannen des Rauchfanges an der Dachfläche erreicht werden

  • Abstände zu Fenstern: Im Umkreis von 10 Metern müssen bestimmte Höhen eingehalten werden, damit keine Abgase durch Fenster eindringen können. Dabei muss die Mündung Fenster an Nachbarhäusern um mind. 3 m und Fenster am eigenen Haus um mind. 1 m überragen.

  • Staulage: Datei wird überprüft, ob sich der Rauchfang in einem ungünstigen Winddruckbereich befindet. Der Rauchfang darf dabei in einem Umkreis von 15 m nicht im Windschatten von höheren Objekten wie Häusern oder Bäumen liegen, da sonst der Zug des Rauchfanges beeinträchtigt werden kann.

  • Weitere Überprüfungen: Weiters werden die Abstände der Mündung zu Freileitungen, das Vorhandensein und die Zugänglichkeit der notwendigen Prüf- und Reinigungsöffnungen, eventuell notwendige Absturzsicherungen am Dach oder auch die Abstände zwischen mehreren Anschlüssen am selben Fang beurteilt.

Wenn mehrere Feuerstätten angeschlossen sind, müssen auch die Abstände zwischen den Anschlussstellen oder den Türchen mind. 30 cm Außenkante zu Außenkante betragen.

Dichtheit

Dabei wird je nach Art der Abgasanlage eine Dichtheitsprobe mit Rauchpatrone oder mit Dichtheitsprüfgerät im Über- oder Unterdruck durchgeführt. Dies stellt sicher, dass unter keinen Umständen giftige Abgase in den Wohnraum gelangen. Besonders bei Niedertemperaturanlagen oder Brennwertgeräten ist das wichtig, da diese die Abgase aktiv mit einem Gebläse nach außen befördern. Genaueres erfahren Sie im Hintergrundbeitrag zum Thema Dichtheitsprobe.

Die Dichtheitsprüfung verhindert, dass gefährliche Gase wie Kohlenmonoxid austreten.


Was wird bei der Abnahme einer Feuerstätte überprüft?

Auch die Feuerstätte selbst muss bei der Abnahme bestimmte Kriterien erfüllen. Hier geht es vor allem um den sicheren und umweltfreundlichen Betrieb.

Technische Überprüfung

Die technische Überprüfung ist der erste und oft umfangreichste Teil der Abnahme. Dabei wird sichergestellt, dass alle Bauteile fachgerecht installiert wurden und keine Gefahren bestehen.

Kessel oder Feuerstätte

Die Feuerstätte selbst wird auf ihren allgemeinen Zustand geprüft. Dazu zählen:

  • Abstände zu brennbaren Bauteilen: Besonders in Küchen, etwa bei Tischherden, müssen Sicherheitsabstände zu Schränken, Wänden oder auch zur Brennstofflagerung eingehalten werden. Es ist dabei z.B. besonders darauf zu achten. dass beim Einbau in Küchen ein Brandschutzmodul verbaut wurde.
  • Bauzustand: Der Zustand des Brennraums, der Schamotte-Auskleidung und der allgemeinen Verarbeitung der Feuerstätte wird überprüft.
  • Luftregelung: Bei Geräten wie Kaminöfen, Tischherden oder Naturzugkesseln wird die Funktionstüchtigkeit der Verbrennungsluftregelung begutachtet, um eine saubere und sichere Verbrennung sicherzustellen.

Heizungskreislauf

Das Heizsystem umfasst alle technischen Teile, die für die Wärmeverteilung im Haus notwendig sind.

  • Pumpen, Verteilleitungen und Heizkörper: Diese werden auf ihre Funktion und ihren fachgerechten Einbau überprüft. In vielen Fällen erfolgt die anhand einer Bestätigung durch den Installateur, da Rauchfangkehrern oft die notwendige Expertise fehlt.

Zugregler und Explosionsklappe

Diese Bauteile sind sicherheitsrelevant und müssen vorhanden sein, wenn sie laut Hersteller vorgeschrieben sind.

  • Zugregler: Dient der Stabilisierung des Rauchfangzuges um im Brennraum eine konstante Verbrennungsluftumgebung zu gewährleisten.
  • Explosionsklappe: Muss richtig eingestellt und sicher befestigt sein, um im Falle einer Verpuffung Druck entweichen zu lassen und so den Rauchfang vor Beschädigung schützen kann.

Sicherheitseinrichtungen

Bei wasserführenden Systemen (wie Zentralheizungen) sind funktionierende Sicherheitseinrichtungen besonders wichtig.

  • Überdruckventil: Verhindert einen gefährlichen Druckaufbau im Heizsystem, sollte das Wasser im Kessel zu kochen beginnen.
  • Ausdehnungsgefäß: Hält den Druck im gesamten Heizkreislauf stabil, wenn das Wasser beginnt sich durch die Erwärmung auszudehnen.
  • Thermische Ablaufsicherung: Schützt vor Überhitzung indem es den Wärmetauscher des Kessels durch einen separaten Leitungskreis mit Kaltwasser kühlen kann – besonders bei Festbrennstoffkesseln im Falle eines Stromausfalles unverzichtbar.
  • Anlagenspezifische: Je nach Art und Brennstoff können noch spezielle Sicherheitseinrichtungen vorgeschrieben sein.

Diese Sicherheitseinrichtungen sind in Extremsituationen entscheidend für den sicheren Betrieb einer Heizungsanlage.

Verbindungsstück

Das Verbindungsstück verbindet die Feuerstätte mit dem Rauchfang und unterliegt daher auch verschiedenen Sicherheitsanforderungen.

  • Abstände zu brennbaren Materialien: Diese müssen den Vorgaben der OÖ Heizungsanlagen- & Brennstoffverordnung entsprechen.
  • Reinigungsöffnungen: Müssen gut zugänglich und korrekt eingebaut sein, sodass das Verbindungsstück mindestens einmal pro Jahr ohne Probleme vom Rauchfangkehrer überprüft werden kann.
  • Bauweise und Material: Nur zugelassene Baustoffe dürfen verwendet werden und eventuell ist bei modernen Heizungsanlagen eine Isolierung notwendig.
  • Zustand und Länge: Das Rohr muss stabil sein und darf eine gewisse waagrechte Länge nicht überschreiten. Diese Länge ist von der Rauchfanghöhe vorgegeben oder muss über eine Strömungsberechnung kontrolliert werden.

Aufstellraum / Heizraum

Je nach Feuerstätte ist ein eigener Heizraum erforderlich.

  • Erfüllung der Anforderungen: Es wird überprüft, ob ein Heizraum notwendig ist und, falls ja, ob er die Anforderungen erfüllt.
  • Bodenbeschaffenheit: Der Boden unter der Feuerstätte muss nicht brennbar sein.
  • Nicht brennbare Unterlage: Vor der Feuerraumöffnung muss eine Unterlage aus Metall oder Glas vorhanden sein.
  • Weitere: Je nach Feuerstätte, Gebäude und Brennstoff können noch weitere Anforderungen notwendig sein. Diese können Sie im Beitrag Heizraum oder Aufstellraum - was ist der Unterschied? nachlesen.

Weitere Details zu Heizräumen finden Sie im Beitrag "Heizraum oder Aufstellraum – was ist der Unterschied?"

Verbrennungsluftversorgung

Damit die Feuerstätte sicher funktioniert, muss genügend Frischluft zur Verfügung stehen, die für eine Effiziente Verbrennung unverzichtbar ist wie in unserem Beitrag zum Thema ersichtlich ist.

  • Zuluftöffnungen: In Heizräumen mindestens 400 cm² freier Querschnitt direkt vom Freien. Auch bei Zentralheizungen, die keinen Heizraum benötigen, wird immer eine eigene Zuluftöffnung empfohlen.
  • Luftverbund prüfen: Gibt es Dunstabzüge oder Lüftungsanlagen, die Luft aus dem Aufstellraum der Feuerstätte absaugen? Dann sollte überprüft werden ob ausreichend Verbrennungsluft zur Verfügung steht.
  • 4-Pa-Messung: Dabei wird festgestellt, ob durch den Unterdruck von oben genannten Ablufteinrichtungen Abgase in den Raum gesaugt werden könnten.

Bei Problemen helfen technische Lösungen wie Fensterkontaktschalter oder Differenzdruckwächter.

Brennstoffzuführung

Diese Prüfung betrifft nur automatisch beschickte Feuerstätten (z. B. Hackgut, Pellets, Öl, Gas).

  • Technik: Kontrolliert werden Förderschnecken, Saugleitungen für Pellets, Ölleitungen oder Gasleitungen.
  • Sicherheit: Es wird überprüft, ob alle notwendigen Sicherheitseinrichtungen, die für die jeweilige Brennstoffförderung vorgeschrieben sind, eingebaut und funktionstüchtig sind.

Brennstofflagerung

Die Lagerung des Brennstoffs muss gesetzeskonform erfolgen – dafür gelten eigene Vorschriften.

  • Abstände zu Feuerstätten: Diese müssen eingehalten werden, sodass Brennstoffe unter keinen Umständen Temperaturen erreichen, bei denen eine Selbstentzündung stattfindet.
  • Lagerraum: Bei größeren Mengen ist oft ein separater Raum erforderlich, der wiederum ähnliche Brandschutzanforderungen wie eine Heizraum hat.
  • Verordnung: Die Heizungsanlagen- und Brennstoffverordnung des Landes Oberösterreich legt die genauen Anforderungen fest.

Die sichere Lagerung von Brennstoffen ist ein eigenes Thema – hierzu wird es einen eigenen Beitrag geben.

Umwelttechnische Überprüfung

Beim zweiten Teil der Abnahme von Feuerstätten wird der Umwelttechnische Teil überprüft. Dabei wird eine Abgasmessung durchgeführt.

  • Die Messung kontrolliert, ob gesetzliche Grenzwerte für CO, Staub und Wirkungsgrad eingehalten werden.
  • Sie kann vom Rauchfangkehrer, Installateur oder Servicetechniker durchgeführt werden.

Nur Anlagen, die bei der Abgasmessung bestehen, dürfen dauerhaft betrieben werden.


Fazit

Die Abnahme von Rauchfängen und Feuerstätten ist ein wichtiger Schritt für Ihre Sicherheit. Sie hilft, Gefahren früh zu erkennen und spätere Probleme zu vermeiden. Wer sich schon bei der Planung gut informiert und fachgerecht arbeitet, spart Geld, Zeit und Nerven.