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Heizraum oder Aufstellraum - was ist der Unterschied? (OÖ)

Für die Aufstellung von Feuerstätten gilt: Ein Heizraum ist nicht gleich einem Aufstellraum – aber worin genau liegt der Unterschied? Für viele Menschen, die mit Heizanlagen in Oberösterreich zu tun haben, ist dies eine wichtige Frage, besonders im Hinblick auf gesetzliche Vorschriften und Sicherheitsanforderungen. In diesem Beitrag klären wir die Unterschiede, geben eine Übersicht über die Anforderungen und beantworten häufige Fragen rund um das Thema Heizraum.

Warum braucht man einen Heizraum?

In Oberösterreich gibt es für manche Feuerungsanlagen die Auflage, diese in einem Heizraum aufzustellen. Der Hintergrund ist, dass gewisse Feuerungsanlagen aufgrund der Erfahrungen der letzten Jahrzehnte ein höheres Risiko für Brände mit sich bringen als andere. Um diese Risiken zu minimieren, wird versucht mit baulichen Maßnahmen dem Ausbruch oder der Verbreitung eines Brandes entgegenzuwirken.

Unterschied zwischen Heizraum und Aufstellraum

Um die Brandschutz- und Sicherheitsanforderungen eines Heizraumes zu verstehen, hilft es zuerst zu verstehen, was der Unterschied zum sogenannten Aufstellraum ist.

Aufstellraum

Als Aufstellraum gilt jeder Raum, in dem Feuerstätten aufgestellt werden dürfen, ohne dass zusätzliche Sicherheitsanforderungen erfüllt werden müssen. Dies gilt in der Regel für Feuerungsanlagen mit geringer Leistung oder Feuerstätten, die nur zur Beheizung des Raumes dienen - z.B. Kaminofen, Kachelofen, Warmlufterzeuger in Werkstätten usw.

Heizraum

Ein Heizraum ist ein speziell ausgestatteter Raum, der zusätzliche bauliche und sicherheitstechnische Anforderungen erfüllen muss. Heizräume sind in der Regel für größere und leistungsstärkere Anlagen oder bestimmte Heizsysteme vorgeschrieben.

Ab wann benötigt man einen Heizraum?

In Oberösterreich müssen Feuerungsanlagen mit mehr als 50 kW Leistung in einem Heizraum aufgestellt werden. Weiters müssen alle automatisch beschickten Holzfeuerungen wie Hackgut- oder Pelletanlagen in einem Heizraum aufgestellt werden.

Ausnahme Pelletfeuerungsanlagen im Kleinhausbau.
Die letzten Jahrzehnte haben gezeigt, dass das Brandrisiko bei automatisch beschickten Pelletfeuerungsanlagen nicht so hoch ist wie z.B. bei Hackgutanlagen. Deshalb hat der Gesetzgeber beschlossen, dass in Gebäuden der Gebäudeklasse 1 und Reihenhäusern der Gebäudeklasse 2, vereinfacht gesagt in Ein- und Zweifamilienhäusern, KEIN Heizraum für automatisch beschickte Pelletfeuerungsanlagen notwendig ist.

Wie muss ein Heizraum ausgeführt werden?

In Oberösterreich müssen Heizräume gemäß der Oö. Heizungsanlagen- und Brennstoffverordnung 2022 bestimmten baulichen und sicherheitstechnischen Anforderungen entsprechen, um den Brandschutz und die Betriebssicherheit zu gewährleisten. Hier sind die wesentlichen Vorgaben in einfachen Worten zusammengefasst:

Bauliche Anforderungen

  • Wände und Decken: Diese müssen in der Feuerwiderstandsklasse REI 90 bzw. EI 90 ausgeführt sein. Das bedeutet, sie sollen mindestens 90 Minuten lang einem Brand standhalten. Die Innenseiten (raumseitig) müssen mit Materialien verkleidet sein, die nicht brennbar sind (Brandverhalten A2).

  • Durchführungen: Wenn Wände oder Decken von Leitungen oder anderen Installationen durchdrungen werden (z.B. Förderleitungen für automatische Holzfeuerungen), muss sichergestellt sein, dass die Feuerwiderstandsfähigkeit erhalten bleibt. Dies kann durch spezielle Manschetten oder Isolierungen erreicht werden.

  • Türen und Fenster: Öffnungen wie Türen und Tore müssen in der Feuerwiderstandsklasse EI2 30-C ausgeführt sein, was bedeutet, dass sie mindestens 30 Minuten feuerbeständig und selbstschließend sein müssen. Bei Fenstern und Türen, die nach außen führen, gelten diese Anforderungen nur, wenn eine Brandübertragung auf andere Gebäudeteile oder Gebäude möglich ist - z.B. bei Holzfassaden oder brennbaren Isolierungen mit mehr als 10 cm im Umkreis von 3m.

  • Bodenbeläge: Die Fußböden in Heizräumen müssen aus Materialien bestehen, die nicht brennbar sind (Brandverhalten A2fl).

Zugang und Nutzung

  • Zutrittsbeschränkung: Heizräume dürfen nicht allgemein zugänglich sein. Am Eingang muss deutlich und dauerhaft darauf hingewiesen werden, dass Unbefugten der Zutritt verboten ist.

  • Zugänge: Der Zugang zu Heizräumen sollte nicht direkt durch Räume erfolgen, in denen leicht brennbare oder leicht entzündliche Stoffe gelagert werden. Außerdem darf der Heizraum nicht der einzige Zugang zu Aufenthaltsräumen sein.

Belüftung

  • Zuluftführung: Heizräume für raumluftabhängige Feuerungsanlagen müssen eine direkte Zuluftführung von außen haben. Die Mindestquerschnittsfläche dieser Zuluftöffnung muss 400 cm² betragen, wobei für Feuerungsanlagen für feste Brennstoffe 4 cm² pro kW Nennwärmeleistung und für flüssige Brennstoffe 2 cm² pro kW Nennwärmeleistung vorgesehen sind.

  • Lüftungsöffnungen: Diese müssen so positioniert sein, dass im Brandfall Fluchtwege nicht durch Rauch oder Flammen unpassierbar werden. Sie sollten zudem so gestaltet sein, dass keine Brandübertragung auf andere Bereiche erfolgt. Am Austritt ins Freie sind die Öffnungen mit nicht brennbaren, engmaschigen Gittern zu sichern, die den Luftstrom nicht behindern.

  • Lüftungseinrichtungen: Lüftungskanäle und -schächte müssen ständig mit dem Freien verbunden sein und außerhalb des Heizraums bis zur Ausmündung eine Feuerwiderstandsklasse von EI 30 aufweisen. Sie sollten aus nicht brennbaren Materialien bestehen.

Lagerung von Brennstoffen

  • Verbot der Lagerung: Grundsätzlich ist die Lagerung von Brennstoffen im Heizraum nicht gestattet, um das Brandrisiko zu minimieren.

Fazit

Ein Heizraum ist in Oberösterreich erforderlich, wenn die Feuerungsanlage bestimmte Leistungsgrenzen überschreitet oder spezielle Anforderungen wie bei automatisch beschickten Holzfeuerungen bestehen. Neben den baulichen Anforderungen ist auch der Brandschutz ein zentraler Aspekt. Für kleinere Feuerstätten reicht hingegen oft ein einfacher Aufstellraum aus. Sollten Sie unsicher sein, ob Ihre Heizungsanlage einen Heizraum benötigt oder wie dieser ausgeführt werden muss, kontaktieren Sie gerne Ihren Rauchfangkehrer in Oberösterreich – wir stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite!